Für das Vorhaben zur Einrichtung des gesteuerten Polder Löbnitz wird derzeit ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 31 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) durchgeführt.
Genehmigende Behörde für das Gesamtvorhaben ist die Landesdirektion Leipzig. Ablauf und Termine für die Auslegung waren in der Öffentlichen Bekanntmachung (Az. der Landesdirektion Leipzig: 42-8960.51-Flutungspolder Löbnitz) veröffentlicht. Der Erörterungstermin fand am 28. April 2010, in Löbnitz statt. Derzeit wird von der Genehmigungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss erarbeitet. Seit März 2011 liegt für den Neubau der Hochwasserschutzanlage in Wellaune und die Instandsetzung des Muldedeichabschnittes bei Profiroll die Zulassung der Genehmigungsbehörde vor. Vor Beginn der Bauarbeiten in diesen beiden Abschnitten werden im 3. Quartal 2011 archäologische Untersuchungen und bauvorbereitende Leitungsverlegungen durchgeführt
Für den auf sachsen-anhaltinischem Territorium liegenden Teilbereich des Loses II von Deich-km 3+918 bis Deich-km 4+640 wird eine Parallelverfahren vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt geführt. Am 15. September 2009 wurde das Anhörungsverfahren eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss der Genehmigungsbehörde liegt mit Datum vom 24. März 2011 für den sachsen-anhaltinischen Teil des zukünftigen Polders Löbnitz vor. Die ortsübliche Bekanntmachung ist bereits erfolgt.